Ehe- und Familienrecht


Die wichtigsten gesetzlichen Reglungsbereiche sind das Verhältnis der Ehegatten zueinander, sowie das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern.
 
Wenn die zwischenmenschlichen Beziehungen in Ehe oder Familie schon grob gelitten haben, kann auch das Gesetz ein ideales Familienleben nicht ersetzen. Es gibt aber immerhin Regelungsbereiche, die die negativen Auswirkungen möglichst gering halten sollen und die Situation verbessern können.
 
Wir beraten und vertreten Sie gerne in Fragen der
  • Rechte und Pflichten der Ehegatten
  • Ehegüterrecht
  • Scheidungsgründe
  • Durchführung von einvernehmlichen und streitigen Scheidungen
  • Ehegattenunterhalt
  • Nicht eheliche Lebensgemeinschaft
  • Obsorge für Kinder
  • Kindesunterhalt


Als besonderen Service haben wir für Sie einige allgemeine Rechtsinformationen zum Thema Familienrecht zusammengestellt.