Gewährleistung


Wenn aufgrund eines Vertrages eine Sache geliefert oder eine Leistung erbracht worden ist, kann es vorkommen, dass diese Sache nicht dem entspricht, was vertraglich vereinbart war. Es liegt ein Mangel vor, der zur Gewährleistung berechtigten kann.
 
Je nachdem, wie gravierend der Mangel ist, kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht, nämlich
  • Verbesserung
  • Austausch
  • Preisminderung
  • Vertragsaufhebung

 Wir informieren Sie gerne näher über die Möglichkeiten, einen Anspruch aus der Gewährleistung durchzusetzen.