Erbrecht
Testament, Pflichtteil & Verlassenschaft
Rechtzeitig vorsorgen. Klarheit für Ihre Familie schaffen.
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts – von der vorausschauenden Nachlassplanung bis zur Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Erbrecht
Testament, Pflichtteil & Verlassenschaft
Rechtzeitig vorsorgen. Klarheit für Ihre Familie schaffen.
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des Erbrechts – von der vorausschauenden Nachlassplanung bis zur Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Erbrecht schafft Klarheit – zu Lebzeiten und danach
Kaum jemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Nachlass. Dennoch gehört das Erbrecht zu den Bereichen, in denen eine rechtzeitige Beratung besonders wichtig ist.
Mit einer vorausschauenden Regelung können Sie Ihren letzten Willen eindeutig festhalten, Angehörige absichern und spätere Konflikte innerhalb der Familie vermeiden.
Auch nach einem Todesfall stellen sich oft viele Fragen: Wer ist Erbe? Welche Ansprüche bestehen? Was geschieht ohne Testament? Und welche Rechte haben Pflichtteilsberechtigte?
Typische Fragen im Erbrecht
Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, Schenkungen und Verlassenschaft greifen häufig ineinander.
Eine frühzeitige Klärung kann spätere Unsicherheiten deutlich reduzieren.
Warum eine rechtzeitige Nachlassplanung sinnvoll ist
Viele Erbstreitigkeiten entstehen, weil wichtige Fragen zu Lebzeiten nie eindeutig geregelt wurden. Ein rechtssicheres Testament oder eine durchdachte Nachlassplanung schafft Klarheit.
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den letzten Willen rechtssicher festhalten
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Pflichtteilsansprüche berücksichtigen
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Streitigkeiten innerhalb der Familie vermeiden
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Vermögenswerte sinnvoll übertragen
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Angehörige entlasten
Drei zentrale Fragen im Erbrecht
Kein Testament vorhanden?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Gerade bei Patchworkfamilien oder besonderen familiären Konstellationen entspricht sie jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen.
Testament & Pflichtteil
Mit einem Testament bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erhalten soll. Gleichzeitig sind die gesetzlichen Pflichtteilsrechte bestimmter naher Angehöriger zu berücksichtigen.
Verlassenschaft & Ansprüche
Nach einem Todesfall unterstützen wir bei der rechtlichen Einordnung, bei Ansprüchen von Erben und Pflichtteilsberechtigten sowie im Verlassenschaftsverfahren.
Erben und Vererben –
mehr als nur Vermögen
Zum Erbrecht gehören nicht nur Geld oder Immobilien. Häufig stellen sich auch Fragen zu Schenkungen zu Lebzeiten, Vermächtnissen, Pflichtteilsansprüchen oder zur Abwicklung einer Verlassenschaft.
Erbstreitigkeiten
vermeiden
Nach einem Todesfall treffen rechtliche Fragen oft auf persönliche Emotionen. Wo eine außergerichtliche Einigung möglich ist, unterstützen wir Sie dabei. Ist ein gerichtliches Verfahren notwendig, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei
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Erstellung und Prüfung von Testamenten
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Pflichtteilsansprüchen
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Erbauseinandersetzungen
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Gerichtlichen Erbrechtsstreitigkeiten
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Fragen zur gesetzlichen Erbfolge
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Schenkungen zu Lebzeiten
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Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
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Individueller Nachlassplanung
Persönliche Beratung – für heute und für die Zukunft
Jede Familie ist anders. Deshalb gibt es im Erbrecht keine Standardlösung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Situation und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich sichere, auf Ihre Wünsche abgestimmte Lösung.
Sie möchten ein Testament errichten oder Ihre Erbfolge regeln?
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Gemeinsam schaffen wir Klarheit und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt werden kann.
FAQ – Häufige Fragen zum Erbrecht
Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz legt fest, welche Angehörigen erben und in welcher Reihenfolge sie berücksichtigt werden. Je nach Familiensituation können Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder oder andere Verwandte Anspruch auf den Nachlass haben. Gerade bei Patchworkfamilien oder unverheirateten Lebensgemeinschaften entspricht die gesetzliche Erbfolge jedoch nicht immer den persönlichen Vorstellungen.