Archiv für August 2026
Aufhebung eines Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB; krasse Wertmissverhältnisse; laesio enormis)
Manchmal passiert es, dass man nach Abschluss eines Kaufvertrages (insbesondere bei gebrauchten Sachen von privat zu privat) feststellen muss, dass die Sache, die man erworben hat, tatsächlich wesentlich weniger wert ist als angenommen. Ein Wertirrtum ist grundsätzlich rechtlich unbeachtlich. Wer also überteuert kauft, hat zumeist Pech gehabt. Es gibt jedoch eine gesetzliche Grenze, bei der…
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