Allgemeines zum Versicherungsrecht

Der Begriff der Versicherung: Im Rahmen einer privaten Versicherung übernimmt es eine Versicherung gegen Entgelt (Zahlung einer Prämie), ein im Vertrag näher definiertes, bestimmtes Risiko (Ungewisses Ereignis, Gefahr) abzudecken.

Versicherungen können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden, dh unterschiedliche Risiken sind versicherbar. Wichtigste Rechtsquelle für Versicherungen ist das Versicherungsvertragsgesetz (VersVG). Dazu komme noch umfangreiche Allgemeine Versicherungsbedingungen sowie Sonderbedingungen.

Aus rechtsanwaltlicher Sicht sind vor allem die Versicherungssparten

Haftpflichtversicherung und

Rechtsschutzversicherung

von besonderer Bedeutung. Freilich bestehen noch viele weitere Versicherungszweige, wie etwa Sturmversicherung, Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und andere.

Oft sind in einer Versicherungspolizze auch Elemente von unterschiedlichen Versicherungssparten enthalten.