Kindeswohl

Wesentlich im Familienrecht und im Recht des Bezuges zwischen Eltern und Kindern ist der Begriff des „Kindeswohles“. Am Kindeswohl sollen sich alle Sorgerechtsentscheidungen und alle Besuchsrechtsregelungen orientieren. Kriterien dieses Prinzips des Kindeswohles sind die Rücksichtnahme auf die Persönlichkeit des Kindes und seine Bedürfnisse sowie auch die Lebensverhältnisse der Eltern. Es wird sowohl die aktuelle Situation betrachtet, als auch eine sachlich begründete Zukunftsprognose für die Entwicklung, oft auf der Grundlage von kinderpsychologischen Erkenntnissen.