Unparteilichkeit

Die Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und das Gericht müssen allen belastenden, aber auch sämtlichen entlastenden Umständen mit gleicher Sorgfalt nachgehen. Es zeigt sich in der Praxis, dass aber vielfach den für den Beschuldigten günstigen Ergebnissen und den entlastenden Zeugenaussagen und dergleichen oft nicht mit derselben Aufgeschlossenheit begegnet wird, wie den negativen und belastenden Umständen. Gerade hier ist der erfahrene Strafverteidiger besonders gefragt, da er für den Beschuldigten gerade auf die günstigen und entlastenden Beweisergebnisse hinweisen muss und diese zu Tage fördern muss.

Die Bedeutung von entlastenden und günstigen Umständen liegt schließlich nicht nur darin, dass damit unter Umständen ein Freispruch erwirkt werden kann, sondern darin, dass sämtliche Milderungsgründe berücksichtigt werden sollen und müssen, die zu einem günstigeren Urteil führen können.