Belehrung

Im Strafverfahren hat der Beschuldigte das Recht, möglichst rasch über das Verfahren, über den konkreten Tatverdacht und über seine wesentlichen Rechte belehrt zu werden. Wesentlich ist hier insbesondere auch das Recht auf Akteneinsicht. Für den Strafverteidiger gehört es zu den fundamentalen Verteidigungsrechten. Denn ohne eine exakte Kenntnis des Strafaktes ist eine sinnvolle Strafverteidigung nicht möglich. Auch der Beschuldigte selbst kann, wenn er nicht genau weiß, warum er überhaupt verdächtig ist, was der Inhalt des Strafaktes ist usw. kaum den Verdacht widerlegen, noch sinnvolle Beweisanträge stellen.